Informationen zu Förderprogrammen

SchulMobE (2026)

Mit der neuen Förderrichtlinie SchulMobE wird das erklärte Ziel, den erreichten Ausstattungsstandard zu sichern und den Ausbau der schulischen Leihgerätepools in einem pädagogisch und didaktisch begründeten Rahmen weiter verfolgt. SchulMobE umfasst dabei zwei Fördersäulen:

  • Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau der schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
  • Beschaffung von mobilen Endgeräten als Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal

Direkt zur Richtlinie kommen Sie hier. Beachten Sie u.a. die Änderungen bei der Antragsfrist (6.3) und dem Bewilligungszeitraum (7.4)

NEU!
14.02.26

Vier-Säulen-Zuschuss

Der neue, gesetzlich verankerte 4‑Säulen‑Zuschuss im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz ermöglicht ab 2027 verlässliche Pro‑Schüler‑Pauschalen für Kommunen und freie Schulträger. So wird die digitale Bildungsinfrastruktur dauerhaft gesichert und flexibel weiterentwickelt.

Die vier Säulen

  • Gebäude‑Digitalinfrastruktur (Netzwerke, WLAN, Digitale Klassenzimmer)
  • Mobile Endgeräte (schulische Leihgeräte, Lehrergeräte inkl. Lehrkräfte in Ausbildung)
  • Digitale Bildungsmedien und KI‑Anwendungen
  • Technische Administration, Wartung und Pflege

Start und Details

  • Gültig ab 01.02.2027; jährliche zweckgebundene Pro‑Schüler‑Pauschalen ab 01.01.2027
  • Gesetzesentwurf und Begründung: Haushaltsgesetz Bayern 2026/2027 (PDF)
  • S. 22ff.: Pauschalen; S. 53ff: Begründung inkl. Berechnungsgrundlage

NEU!
18.12.25

Medien- und KI-Budget

Um die Beschaffung und den Einsatz digitaler Bildungsmedien zu unterstützen und zu forcieren, wird seitens des Freistaats ein „Medien- und KI-Budget“ bereitgestellt.

Wartungs- und Pflegezuschuss für Schulaufwandsträger

Zur Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur erhalten kommunale und private Schulaufwandsträger ab 2025 Zuweisungen bzw. Zuschüsse nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG, dort Art. 5 Abs. 3 und Art. 30 sowie AVBaySchFG §13c).

ab
Schuljahr
2024/2025

Digitalpakt Schule (dBIR)

Informationen zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale
Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)

Hier erhalten Sie auch Informationen zur Förderung regionaler Maßnahmen (dBIR regio).

Professionelle Administration für die IT-Infrastruktur an Bayerns Schulen (BayARn)

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem
Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)

Hier finden Sie Videotutorials für die Bayerische Administrationsförderung.

Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

Freistaat Bayern und Bund stellen über das „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ Finanzmittel für die Beschaffung von Dienst-Laptops/Tablets bereit. Im Schuljahr 2022/2023 wird eine Vollausstattung aller Lehrkräfte ermöglicht.

Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR

Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung