Informationstechnische Beratung

Meine Aufgaben:

  • Erstellung und Bereitstellung von Beratungsmaterialien.
  • Beratung von Sachaufwandsträgern im Bezirk zur Umsetzung der Förderprogramme (z.B. dBIR, SoLD,…)
  • Informationstechnische Beratung von pädagogisch wie didaktisch und wirtschaftlich angemessener IT-Ausstattung bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext der Mediennutzung in Schulen.
  • Vermittlung informationstechnischer und mediendidaktischer Kenntnisse und Kompetenzen in Form von SchiLf, RLFB (Online- und Präsenzveranstaltungen).
  • Information über aktuelle technische Entwicklungen und Neuerungen im Bereich schulischer IT-Infrastrukturen (ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachaufwandsträgern).
  • Auswahl und Vorstellung geeigneter digitaler Technologien für den Einsatz in der Schule (ggf. auch fachbezogen).
  • Beratung vor allem an der Schnittstelle Schule <–> Sachaufwandsträger
  • Unterstützung der Schulaufsicht bei der Begleitung der Schulen im Bereich der digitalen Bildung.
  • Kontaktvermittlung von Referent*innen und Pflege eines gemeinsamen Netzwerks im Bereich der digitalen Bildung (Zusammenarbeit mit Dr. Stefan Fischer).
  • Erarbeitung von Konzepten für den Einsatz digitaler Medien (auch in Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften).
  • Beratung von Schulen bei der medienbezogenen Schulentwicklungsarbeit (u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte).
  • Weiterentwicklung, Konzeption von Fortbildungsangeboten für die Schulen im Bezirk sowie Koordination von Referent*innen.
  • Bindeglied zwischen den verschiedenen Ebenen der Lehrerfortbildung.
  • Angebot von lokalen Informationsveranstaltungen zu informationstechnischen Fragen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte.
  • Beratung von Schulen und Sachaufwandsträgern bei der Entwicklung von Ausstattungsplänen und der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung unter Berücksichtigung Schulart- sowie schulspezifischer Anforderungen.
  • Bewertung der Ausstattungspläne der Schulen in Bezug auf deren Votums-Konformität und deren pädagogische Angemessenheit.
  • Mitwirkung an der Umsetzung von regionalen und landesweiten, durch von staatlichen Stellen genehmigte oder initiierte medienpädagogisch-informationstechnischen Maßnahmen.