Infos zur Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern

Bei der Kommunikation mit SchülerInnen und Schülern kommt es immer wieder vor, dass personenbezogene Daten ausgetauscht werden.

Diejenigen von Ihnen, die im Zuge der „Flächenwirksamen Fortbildungsoffensive“ schon das Modul, „Digitalisierung, Schule und Recht“ absolviert haben, kennen die Möglichkeiten, wie Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern kommunizieren dürfen:

Rechtssicher kommunizieren Sie mit Ihren SchülerInnen und Schülern über

  • Telefon
  • mebis
  • eigene Webportale der Schulen (wenn sie als datenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft wurden, es personalisierte Zugänge gibt und sie von der Schule selbst betrieben werden oder durch einen Auftragsdatenverarbeiter im schulischen Auftrag)

Eingeschränkt möglich ist

  • E-Mail (wenn Ihnen die Mailadresse für diesen konkreten Kommunikationszweck zur Verfügung gestellt wurde. Personenbezogene Daten sollten verschlüsselt oder pseudonymisiert sein. Der Betreff sollte möglichst neutral formuliert sein. Nutzen Sie bei Mails an mehrere Personen die Möglichkeit, die Empfängerliste bei diesen nicht anzueigen, indem Sie diese nicht im Feld „An:“ angeben, sondern unter „BCC:“. BCC steht für „blind carbon copy“, also Blindkopie, und unterdrückt das Anzeigen der Empfängerliste)

Nicht zulässig ist die Kommunikation über

  • Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram o.ä.
  • Messengerdienste wie WhatsApp, Snapchat, o.ä.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf das KMS „Hinweise zum Umgang mit Sozialen Netzwerken“ vom 18.04.2013 hingewiesen, worunter auch die Messengerdienste fallen.

Aktueller Hinweis

In der derzeitigen Sondersituation hat das KM die Nutzung von Threema und Signal vorübergehend als Möglichkeit angegeben, mit den Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren.

Quelle der Informationen: Flächenwirksame Fortbildungsoffensive, Kurs „Digitalisierung, Schule und Recht“, Abschnitt „Kommunikation“