Hinweise zu Office365 und MS-Teams

Das Kultusministerium hat mit dem KMS „Einsatz digitaler Medien im Fall von längerfristiger Unterrichtsbeeinträchtigung aufgrund des Corona-Virus“ vom 12.03.2020 unter Punkt 2 Office365 als alternatives digitales Werkzeug angeführt.

Für die Gymnasien in Oberbayern/West geben wir folgende Hinweise:

Es ist nicht ersichtlich, wie Office365 mit den im KMS angeführten Hinweisen zur Umsetzung rechtssicher eingesetzt werden kann. Die datenschutzrechtlichen Bedenken bleiben bestehen und werden ja auch so im KMS aufgeführt. Über den Einsatz von Office365 an einer Schule entscheidet letztendlich der/die Schulleiter/in nach Beratung mit dem/der Datenschützer/in. Der Schulleiter trägt daher in letzter Instanz auch die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.

Aber auch die technische Umsetzung gestaltet sich nach unserer Ansicht schwierig, denn Anschaffungen, wie entsprechende Cloudlösungen, sind nicht ohne höheren Aufwand verschiedener Art zu tätigen und eigentlich auch nicht nur für eine übergangsweise Nutzung gedacht.

Mit dem KMS (I.4-BS1356.5/158/77); „Bereitstellung eines digitalen Werkzeugs zur Unterstützung des ‚Ler- nens zuhause‘ an weiterführenden Schulen“ vom 13.05.2020 bietet das StMUK den weiterführenden Schulen, als „mebis-ergänzendes digitales Werkzeug“, Microsoft Teams for Education für den temporären Einsatz an. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Einsatz von MS Teams (u.a. Funktionsumfang, Bezug und Einrichtung an Ihrer Schule, Datenschutz, etc.) finden Sie auf der Seite km.bayern.de/teams.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine generelle datenschutzrechtliche Freigabe von Microsoft Office365 handelt, sondern lediglich um eine Option zur Überbrückung der coronabedingten Einschränkungen.

Die Entscheidung zum Einsatz von Software ist immer von der Schulleitung in Absprache mit der/dem örtlichen Datenschutzbeauftragten zu treffen. Zudem ist von der Schule mit dem betreffenden externen Unternehmen ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen, in dem u.a. die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt wird.

Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen ggf. an unseren Multiplikator für Datenschutz Herrn Eisele ().