Die neue Förderrichtlinie SchulMobE (vom 31.03.2025) verfolgt das Ziel, den aktuellen Ausstattungsstandard zu erhalten und den Ausbau der schulischen Leihgerätepools innerhalb eines pädagogisch und didaktisch fundierten Rahmens voranzutreiben.
SchulMobE umfasst dabei zwei Fördersäulen:
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau der schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler.
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal.
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