Berater digitale Bildung (mBdB/iBdB)

Allgemeine Informationen zum Einsatz von Videokonferenzsystemen

Wenn Ihre Schule überlegt, Videokonferenzsoftware einzusetzen, möchten wir Sie auf folgende Rahmenbedingungen und Überlegungen hinweisen:

Datenschutz und rechtliche Aspekte

Beachten Sie beim Einsatz die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Hinweise/Links darauf finden Sie in den FAQ-Seiten zu den einzelnen Diensten.

Beim Videochat über Videokonferenzsysteme können die Gesichter und Stimmen der beteiligten Personen übertragen werden. Außerdem kann das Bild die häusliche Umgebung der TeilnehmerInnen zeigen. Dies sind vom Gesetzgeber streng geschütze Sphären und Daten und bedürfen der sicheren Handhabung.

Die Nutzungsbedingungen, inbesondere die der kommerziellen Dienste, sind oft nicht auf einen Einsatz in Schulen ausgelegt, sondern für Wirtschaftunternehmen, in denen die TeilnehmerInnen volljährig sind.

Pädagogisch-/Didaktische Aspekte

Der Einsatz als Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler nach längerer Zeit wieder „zu sehen“ und mit ihnen in persönlichen Kontakt zu treten, kann durch Videokonferenzsysteme erleichtert werden. Inwiefern sich Unterricht abbilden lässt, liegt in den Möglichkeiten der Lehrkraft sowie der eingesetzten Software. So lassen sich beispielsweise bei BigBlueButton „Gruppenarbeiten“ mittels sogenannter „Breakout-Rooms“ organisieren, bei jitsi nicht.

Organisatorische Aspekte

Da sich derzeit viele Eltern ebenfalls im Homeoffice befinden, kann es durchaus sein, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler Zugriff auf geeignete Geräte haben oder die Bandbreite für paralleles Arbeiten nicht ausreicht. Weiterhin ist zu bedenken, dass nicht alle TeilnehmerInnen immer über einen ruhigen und abgeschlossenen Raum verfügen, um störungsfrei an der Videokonferenz teilzunehmen. Insgesamt kann daher nicht sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse zu der Zeit der Live-Videokonferenz auch sinnvoll und konzentriert teilnehmen können.

 

Fazit

Aufgrund dieser Aspekte können Videokonferenzen derzeit nur Tool gelten, dessen Teilnahme freiwillig seitens der Schülerinnen und Schüler geschieht. Infolgedessen kann auch kein neuer Lernstoff vermittelt werden, wenn nicht im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sichergestellt werden kann, dass alle TeilnehmerInnen die Möglichkeit haben, diesen auch konzentriert und störungsfrei aufzunehmen (möglich wäre dies aber mitunter mittels eines Lernvideos, eventuell von der Lehrkraft erstellt).

NEU: Bitte beachten Sie auch die Informationen des Kultusministeriums:

Hinweise für Schulleitungen und Lehrkräfte zum Einsatz von Videokonferenzsystemenbeim Corona-bedingten „Lernen zuhause