Falls an Ihrer Schule Visavid noch nicht eingeführt wurde, kann der Zugang zu Visavid weiterhin durch die Schul- bzw. Behördenleitung über die Umfrage „Registrierung für Visavid, die Videokonferenzlösung für alle bayerischen Schulen im Rahmen der BayernCloud Schule“ im Bayerischen Schulportal beantragt werden.
Wenn an Ihrer Schule Visavid bereits eingeführt ist, dürfen neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches Personal sowie sonstiges schulisches und Verwaltungspersonal (sog. berechtigte Nutzer) mit Hilfe eigener Visavid-Nutzerkonten Videokonferenzräume in Visavid erstellen.
Notwendige Registrierungen inkl. AVV
Für eine Schule, die Visavid nutzen will, kann für diese einer der vier folgenden Fälle auftreten. Je nach Fall kann durch die Anbindung von Visavid an das mebis-IDM Handlungsbedarf entstehen.
Schule ist für mebis registriert inkl AVV | Schule ist NICHT für mebis registriert inkl. AVV | |
Schule ist für Visavid registriert inkl. AVV | Kein Handlungsbedarf | Schule muss sich für mebis registrieren |
Schule ist NICHT für Visavid registriert inkl. AVV | Schule muss sich für Visavid registrieren | Schule muss sich sowohl für Visavid, als auch für mebis registrieren |